BUS - FÜHRERSCHEIN
Führerscheinklasse D
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
– eingeschlossene Klassen: D1
Mindestalter: 24 Jahre
1) Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.
2) Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 1);
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 1);
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
3) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse.
4) Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
Vorbesitz: Klasse B
Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2008 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Personenbeförderung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Eingeschlossene Klasse: D1
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 6 x 90 Minuten
Klassenspezifisch 18 x 90 Minuten (bei Vorbesitz Klasse C1: 12 Doppelstunden; bei Vorbesitz Klasse C oder D1: 8 Doppelstunden)
Praxis
Bei Vorbesitz der Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Grundausbildung 45 x 45 Minuten
Überlandfahrten 22 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 14 x 45 Minuten
Nachtfahrten 8 x 45 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse B/C1 über 2 Jahre
Grundausbildung 33 x 45 Minuten
Überlandfahrten 12 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 8 x 45 Minuten
Nachtfahrten 5 x 45 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
Grundausbildung 14 x 45 Minuten
Überlandfahrten 16 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 8 x 45 Minuten
Nachtfahrten 6 x 45 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse C über 2 Jahre
Grundausbildung 7 x 45 Minuten
Überlandfahrten 8 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 4 x 45 Minuten
Nachtfahrten 3 x 45 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse D1
Grundausbildung 20 x 45 Minuten
Überlandfahrten 5 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 5 x 45 Minuten
Nachtfahrten 5 x 45 Minuten
Führerscheinklasse D1
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: 21 Jahre
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klasse: -keine-
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt. Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen. Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 6 x 90 Minuten
Klassenspezifisch 10 x 90 Minuten (bei Vorbesitz Klasse C1 oder C: 4 Doppelstunden; )
Praxis
Bei Vorbesitz der Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Grundausbildung 41 x 45 Minuten
Überlandfahrten 19 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 12 x 45 Minuten
Nachtfahrten 7 x 45 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse B/C1 über 2 Jahre
Grundausbildung 16 x 45 Minuten
Überlandfahrten 8 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 4 x 45 Minuten
Nachtfahrten 4 x 45 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
Grundausbildung 8 x 45 Minuten
Überlandfahrten 8 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 4 x 45 Minuten
Nachtfahrten 4 x 45 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse C über 2 Jahre
Grundausbildung 8 x 45 Minuten
Überlandfahrten 4 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 2 x 45 Minuten
Nachtfahrten 2 x 45 Minuten
Führerscheinklasse D1E
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
Vorbesitz: Klasse D1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
Grundausbildung 4 x 45 Minuten
Überlandfahrten 3 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 1 x 45 Minuten
Nachtfahrten 1 x 45 Minuten