Kfz der Klasse B mit Anhänger
eingeschlossene Klassen: keine
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre – 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Dreirädrige Fahrzeuge mit vergleichbarer Leistung werden ebenfalls in diese Klasse eingeordnet.
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
fachkundige Einweisung in Theorie und Praxis ohne ein praktische Prüfung; Sie erhalten ein Nachweis zum Eintragen bei der Fürhrerscheinstelle.
Theorie
150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis
Praktische Übungen
210 Minuten (3,5 Stunden)
Fahren im Realverkehr
60 Minuten (1 Stunde)
BE – Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
Erforderlicher Vorbesitz: B
Keine Theoretische Prüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 18 Jahre – 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Praxis
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 1 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
Übungstunden nach Bedarf