Mindestalter: 18 Jahre – 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bis 4250 kg.
Dreirädrige Fahrzeuge mit vergleichbarer Leistung werden ebenfalls in diese Klasse eingeordnet.
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
fachkundige Einweisung in Theorie und Praxis ohne ein praktische Prüfung; Sie erhalten ein Nachweis zum Eintragen bei der Fürhrerscheinstelle.
Theorie
150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis
Praktische Übungen
210 Minuten (3,5 Stunden)
Fahren im Realverkehr
60 Minuten (1 Stunde)