ANHÄNGER

Führerscheinklasse B69

Kfz der Klasse B mit Anhänger
eingeschlossene Klassen: keine
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre – 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Kfz
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Dreirädrige Fahrzeuge mit vergleichbarer Leistung werden ebenfalls in diese Klasse eingeordnet.

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

fachkundige Einweisung in Theorie und Praxis ohne ein praktische Prüfung; Sie erhalten ein Nachweis zum Eintragen bei der Fürhrerscheinstelle.

Theorie

150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis

Praktische Übungen

210 Minuten (3,5 Stunden)

Fahren im Realverkehr

60 Minuten (1 Stunde)

Führerscheinklasse BE

BE – Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
Erforderlicher Vorbesitz: B
Keine Theoretische Prüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter: 18 Jahre – 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Kfz
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Praxis
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 1 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
Übungstunden nach Bedarf