Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
eingeschlossene Klassen: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zulässiges Gesamtgewicht Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre – 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg
Anzahl Sitzplätze max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 2 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
eingeschlossene Klassen: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zulässiges Gesamtgewicht Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre – 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg
Anzahl Sitzplätze max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 2 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min
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