Fahrerlaubnis Klasse T
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist, beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit oder 18 Jahre über 40 – 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min.(bei Erweiterung 6 x 90 Min.)
Klassenspezifisch 6 x 90 Min.
Praxis
—Keine Sonderfahrten—