Fahrerlaubnisklasse B196
Erweiterung der Schlüsselzahl 196 für die Führerscheinklasse B
Was darf man mit der neuen Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren?
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Voraussetzung für B196
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Pkw-Führerschein (Klasse B)
Theoretische und praktische Ausbildung bei uns.
Ausbildung für B196 (gesetzliche Voraussetzungen)
Theorie
- 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
- Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Es ist keine Prüfung erforderlich