LKW - FÜHRERSCHEIN

Führerscheinklasse C1

„Leichtere LKW“
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen:

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E werden grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt.
Danach werden sie für jeweils weitere 5 Jahre, nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztliches Gutachten), verlängert.
Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.  Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E sind und diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde:

  • Sie dürfen nur noch bis zu Ihrem 50, Geburtstag Fahrzeuge der Klasse C1 und C1E fahren.
  • Spätestens mit der Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie den alten Führerschein gegen einen Neuen umgetauscht haben. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird dann auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebenjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klassen C1/C1E mehr fahren,

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theorie

Grundunterricht 6 x 90 Min.
Klassenspezifisch 6 x 90 Min. (bei Vorbesitz Klasse D1 od. D: 2 Doppelstunden)

Praxis

Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 1 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Überlandfahrten 1 x 45 Min.(Solo) und  3 x 45 Min. (Zug)
Autobahnfahrten 1 x 45 Min.(Solo) und 1 x 45 Min. (Zug)
Nachtfahrten 2 x 45 Min (Zug)

Führerscheinklasse C1E

„Leichtere Lastzüge“

Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse C1

Sonstige Regelungen

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung „zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs“.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet
•    auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,
•    ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theorie

— Keine Theorieausbildung—

Praxis
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 1 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Überlandfahrten 1 x 45 Min.(Solo) und  3 x 45 Min. (Zug)
Autobahnfahrten 1 x 45 Min.(Solo) und 1 x 45 Min. (Zug)
Nachtfahrten 2 x 45 Min (Zug)

Führerscheinklasse C

„Schwerere LKW“
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
– eingeschlossene Klassen: C1

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theorie

Grundunterricht 6 x 90 Minuten
Klassenspezifisch 10 x 90 Minuten (bei Vorbesitz Klasse C1 od. D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz Klasse D: 2 Doppelstunden)

Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse B
Überlandfahrten 5 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 2 x 45 Minuten
Nachtfahrten 3 x 45 Minuten

Bei Vorbesitz der Klasse C1
Überlandfahrten 3 x 45 Minuten
Autobahnfahrten 1 x 45 Minuten
Nachtfahrten 1 x 45 Minuten

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE
Überlandfahrten 3 x 45 Minuten(Solo) und 5 x 45 Minuten (Zug)
Autobahnfahrten 1 x 45 Minuten(Solo) und 2 x 45 Minuten (Zug)
Nachtfahrten 3 x 45 min (Zug)

Führerscheinklasse CE

„Schwerere Lastzüge“
Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge) eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Vorbesitz: Klasse C

Sonstige Regelungen

Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theorie

Grundunterricht 6 x 90 Min.
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.

Praxis

Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 2 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Überlandfahrten 3 x 45 Min.(Solo) und  5 x 45 Min. (Zug)
Autobahnfahrten 1 x 45 Min.(Solo) und 2 x 45 Min. (Zug)
Nachtfahrten 3 x 45 Min (Zug)