Service

Gutscheine

Das besondere Geschenk zum 18. Geburtstag. Ein Gutschein für Fahrstunden oder die Führerscheinprüfung kommt gut an. Schenken mit Freude. Die Gutscheine erhalten Sie in unseren Fahrschulen zu den angegebenen Öffnungszeiten.

Aktion

„Sicher in den Urlaub“

Fahr- und Einweisungstraining für Anfänger und Fortgeschrittene
Eine freundliche Einweisung im Theorieteil mit rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie fahrpraktische Übungen zum Training im Umgang mit Anhängern. Besonders das Rangieren und Händeln von großen Anhängern und Wohnwägen ist der Schwerpunkt.

Die Theorie- und Praxisstunden werden nach Bedarf individuell nach Absprache vereinbart.
Eine schnelle Terminierung ist jederzeit möglich.

Seniorentraining

Liebe Senioren,
fühlen Sie sich wirklich noch sicher im Straßenverkehr?

Es hat sich viel geändert mit den Jahren und der Verkehr ist dichter und agressiver geworden.
Wir bieten Ihnen eine Einweisung in die neuesten rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeit Ihre fahrpraktischen Kenntnisse aufzufrischen.
Wir haben für Sie Fahrzeuge nach Wunsch mit Automatik- oder Schaltgetriebe.

Es sind Einzel- oder Gruppenschulungen möglich. Die Theorie- und Praxisstunden werden nach Bedarf individuell angepasst.

Ferienkurse

In den Ferien bieten wir auf Anfrage kompakte Theoriekurse an. Wer im Anschluss an den Kurs die Theorieprüfung direkt ablegen möchte, muss sich ca. 4 Wochen vorher anmelden.

Zur Anmeldung muss ein gültiger Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

Weiterhin wird folgendes benötigt:

  • einen Sehtest
  • bei Ersterteilung einen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einen Erste Hilfe Lehrgang.
  • den Führerscheinantrag (erhält man in der Fahrschule),
    den man im Bürgerbüro bzw. im Einwohnermeldeamt abstempeln lassen muß.

Fitnesskurs

Wir bieten auf Anfrage für langjährige aktive Autofahrer und für Wiedereinsteiger einen “ Fitnesskurs “ an. Waren Sie schon mal im Zweifel: Muß ich beim Grünpfeilschild halten? Was muß ich im verkehrsberuhigtem Bereich beachten.

Im Laufe der Jahre haben sich viele Vorschriften geändert und der aktive Kraftfahrer ist verpflichtet sich weiterzubilden, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wir wollen Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, Ihr Verkehrswissen aufzufrischen.