ZUGELASSENER BILDUNGSTRÄGER

Wir sind zugelassener und zertifizierter Bildungsträger nach AZAV.

Was bedeutet Zulassung als Bildungsträger

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt. Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche
Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.
Die Zulassungserfordernisse gelten für alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen.

Bildungsgutschein

Liegen die persönlichen Fördervoraussetzungen vor wird ein Bildungsgutschein an den Kunden ausgehändigt. Der Bildungsgutschein berechtigt zur Lehrgangsteilnahme und sichert die Kostenübernahme für den zertifizierten Bildungslehrgang.

Qualifizierte Ausbildung

Profitieren Sie von unserer fachkundigen Ausbildung und sichern Sie sich damit beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt und zur weiteren Sicherung ihrer Arbeitskraft.