ZWEIRADFÜHRERSCHEIN
Mofa
Mofa, Fahrrad mit Hilfsmotor
In der Prüfbescheinigung sind keine Klassen eingeschlossen.
Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre wenn auf einem besonderen zusätzlich Sitz Kinder bis 7 Jahre mitgenommen werden sollen
Fahrzeug 1 Sitz
Hubraum bis 50 ccm
Geschwindigkeit bis 25 km/h
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 6 x 90 Min.
Praxis 1 x 90 Min.
Führerscheinklasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
eingeschlossene Klassen: keine
Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Krafträder
Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Dreirädrige Krafträder
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min.
Klassenspezifisch 2 x 90 Min.
Praxis
Übungsstunden nach Bedarf
keine gesetzlichen Pflichtstunden erforderlich
Führerscheinklasse A1
„Leichte“ Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
eingeschlossene Klassen: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder
Hubraum max. 125 ccm
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder über 45 km/h
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Leermasse max. 350 kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min.
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Führerscheinklasse A2
„Mittelschwere“ Krafträder
eingeschlossene Klassen: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Erweiterung)
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Führerscheinklasse A
„Schwere“ Krafträder
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder
Hubraum über 50 ccm oder
Geschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Führerscheinklasse B196
Was darf man mit der neuen Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren?
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Voraussetzung für B196
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Pkw-Führerschein (Klasse B)
Theoretische und praktische Ausbildung bei uns.
Ausbildung für B196 (gesetzliche Voraussetzungen)
Theorie
- 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
- Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Es ist keine Prüfung erforderlich